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COVID-19/Corona-Virus: Aktuelle Maßnahmen der Bergischen Universität Wuppertal

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Mit Schreiben vom 16.3.2020 haben Rektor und Kanzler der BUW über den aktuellen Stand in Sachen Bewältigung der Coronavirus-Krise informiert. Mittlerweile hat sich die Situation nochmals verschärft, sodass bei einigen der angesprochenen Punkte nunmehr weitergehende Maßnahmen eingeleitet wurde. Um den Mitgliedern der BUW einen knappen Überblick über alle wesentlichen derzeit gültigen Bestimmungen zu geben, haben wir diese nachfolgend in Form einer FAQ-Liste mit weiterführenden Links zusammengefasst.

Auf einen Blick

Wie ist der Stand zur Verbreitung des Coronavirus? (aktuell seit 18. März)

  • Die Situation ist sehr dynamisch. Am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation die Verbreitung des Virus zur „Pandemie“ erklärt. In Deutsch­land beobachtet das Robert-Koch-Institut (RKI) die Situation kontinuierlich. Seit dem 17. März bewertet das RKI das Risiko für die Bevölkerung in Deutsch­land als „insgesamt hoch“. Bitte informieren Sie sich dort zum aktuellen Stand: Robert-Koch-Institut.

Welche Betriebseinschränkungen gibt es, um soziale Kontakte zu reduzieren? (ab dem 19. März)

  • Um die Ansteckungsgefahr durch Publikumsverkehr zu reduzieren, dürfen ab dem 19. März Stu­die­ren­de die BUW-Gebäude nicht mehr betreten (zu Ausnahmen siehe unten). Die Hochschulleitung bittet die Studierenden darüber hinaus zu ihrem eigenen und dem Schutz der Bevölkerung das Gelände der Universität zu meiden. Die Bibliotheken wurden geschlossen. Beschäftigte sollen ab dem 19. März im Homeoffice als Regelarbeitsort arbeiten (siehe unten). Prozesse sollen wo immer möglich, elektronisch angeboten werden. Bis zum 19. April sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Lehrbetrieb und Prüfungen sind bis dahin ausgesetzt.

Wer darf den Campus 14 Tage lang nicht betreten? (aktuell ab 19. März)

  • Personen, die in Kontakt mit einer infizierten Person standen, müssen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Reisende, die sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben, sollen gemäß den Empfehlungen des RKI bis zu 14 Tage nach Rückkehr den Kontakt zu anderen Menschen meiden. Sie dürfen die Gebäude der BUW gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März in dieser Zeit nicht betreten.

Wie informiert die BUW über die Entwicklung?

  • Die BUW beobachtet die Lage und informiert bei Bedarf alle Mitglieder über die Homepage und / oder per Rundmail bzw. Social Media und zusätzlich über die üblichen Hausmitteilungen. Bitte prüfen Sie diese Kommunikationswege regelmäßig (derzeit möglichst täglich), auch wenn Sie zuhause sind.

 

 

Betrieb

Warum dürfen Studierende die Gebäude der BUW nicht betreten? (aktuell ab 19. März)

  • Um die Infektionsketten zu unterbrechen, gilt ab dem 19. März für alle Studierenden ein generelles Zugangsverbot für die Gebäude der BUW, einschließlich der Universitätsbibliotheken, der Rechnerpools sowie sämtlicher Lern- und Arbeitsräume. Mit dieser Maßnahme werden Studierende und Beschäftigte vor einer Ansteckung geschützt, und eine weitere Ausbreitung des Virus wird eingedämmt.

Was ist mit dem Vorlesungsbetrieb? (aktuell seit 15. März)

  • Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat den Beginn der Vorlesungszeit auf den 20. April verlegt. Damit müssen folgerichtig ab sofort auch alle Blockseminare, Weiterbildungs- und Sportangebote sowie sonstigen (Lehr-) Veranstaltungen abgesagt werden. Die Vorlesungszeit endet planmäßig am 17. Juli.

Was ist mit Prüfungen? (aktuell seit 17. März)

  • Es werden sämtliche Vor-Ort-Prüfungstermine mit Wirkung vom 17.3. an abgesagt. Zu gegebener Zeit werden die jeweiligen Prüfungen entweder nachgeholt oder durch geeignete alternative Formate ersetzt. Die Fakultäten werden gebeten, die Abgabefristen für Abschluss- und Hausarbeiten nötigenfalls zu verlängern. Für Härtefalllösungen, insbesondere bei „letzten“ mündlichen Prüfungen*, mit denen der Studienabschluss erreicht werden kann, sind die zuständigen Stellen der Fakultäten, im Falle von Staatsexamensprüfungen die staatlichen Prüfungsämter zuständig. Für ganz besondere Fälle, die durch diese Zuständigkeiten nicht erfasst werden und eine individuelle Regelung erforderlich machen, wird eine eigene Beratungsstelle eingerichtet (Kontakt: pruefungen-corona{at}uni-wuppertal.de).

    *Für ausnahmsweise ermöglichte besondere Prüfungen in Härtefällen sowie die Abgabe von Abschluss- und Hausarbeiten wird eine Ausnahme des Zutrittsverbots für Studierende gewährt.

    Weitere Fragen und Antworten zum Prüfungsgeschehen finden Sie unter https://www.zpa.uni-wuppertal.de/de/faq-corona.html

An wen können sich Studierende wenden, für die sich aus dem Maßnahmenpaket nachteilige Konsequenzen ergeben?

  • Die BUW ist darum bemüht, etwaige nachteilige Folgen, die sich für Studierende ergeben können, so gering wie möglich zu halten. Wem aus dem Maßnahmenpaket der Coronakrise erhebliche individuelle nachteilige Folgen im Studium entstehen, kann die Informations- und Beratungsangebote des Dezernats 3, der ZSB sowie des International Center in Anspruch nehmen. Die BUW bemüht sich um individuell angemessene Lösungen.

 

Welche übrigen Bereiche des Campuslebens sind betroffen? (aktuell seit 18. März)

  • Die Universitätsbibliotheken sind seit dem 17. März für den Publikumsverkehr geschlossen, die Beschäftigten sind digital ansprechbar. Das Angebot des Hochschulsports wird bis zum 24. April ausgesetzt. Alle Verpflegungseinrichtungen des Hochschulsozialwerks haben seit dem 18. März geschlossen. Alle Beratungsservices sind digital erreichbar. Bitte informieren Sie sich in den kommenden Tagen über die jeweiligen Webseiten.

Website der Universitätsbibliothek

Website des Hochschulsozialwerks


Erreicht man die BUW noch per Post? (aktuell seit 18. März)

  • Trotz der aktuellen Situation arbeitet die Post der BUW weiter. Sämtliche Eingangs- und Ausgangspost wird wie gewohnt zugestellt und versendet. Die Bereiche sind gebeten, dafür entsprechende Präsenzregeln zu berücksichtigen.

 

 

Arbeitsorganisation, Arbeitsrecht, Homeoffice

Welche Vereinbarung gibt es in der Coronakrise zum Homeoffice? (aktuell seit 18. März)

  • Die Hochschulleitung hat am 18. März im Einvernehmen mit den Personalräten beschlossen, dass für alle Beschäftigten der BUW - sowohl für das wissenschaftliche und künstlerische Personal als auch für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung - das Homeoffice im Rahmen der Möglichkeiten ab dem 19. März der Regelarbeitsort sein soll. Die Erfassung der Arbeitszeit im Gleitzeitsystem wird ausgesetzt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und kann jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Die Hochschulleitung wird für diejenigen Fälle, in denen durch die Arbeit im Homeoffice bzw. im Bereitschaftsdienst nachteilige Folgen entstehen, individuell angemessene Lösungen finden.

    Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Hausmitteilung Nr. 25

 

 

Weitere Hinweise für Führungskräfte

Auf welche hygienischen Vorsichtsmaßnahmen soll ich achten? (aktuell seit 28. Februar)

  • Um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden, weisen Sie Ihr Team auf angemessene Atemwegs- und Handhygiene hin (s.u.). Achten Sie wie üblich darauf, dass arbeitsunfähige Beschäftigte sich zuhause auskurieren und nicht krank am Arbeitsplatz erscheinen.

Wie bereite ich mich auf Krankheitsausfälle vor? (aktuell seit 28. Februar)

  • Identifizieren Sie Schlüsselelemente in den Arbeitsabläufen und sorgen Sie für Vertretungsregeln in diesen Bereichen, damit die krankheitsbedingte Abwesenheit einer Person nicht die Funktionsfähigkeit der gesamten Organisationseinheit gefährdet oder beeinträchtigt.

Wie bereite ich mich auf eine mögliche Schließung vor? (aktuell seit 28. Februar)

  • Sollte im Falle einer Schließung Ihr Bereich einer Betreuung bedürfen, informieren Sie bitte umgehend das Dezernat 5. Weisen Sie darauf hin, ob der Bereich sensibel oder gefahrenträchtig ist.

Wie stelle ich den Informationsfluss in meinem Bereich sicher? (aktuell seit 28. Februar)

  • Die BUW informiert ihre Mitglieder zu gegebenen Anlässen über die Homepage und / oder E-Mail bzw. Social Media. Bitte machen Sie Ihre Teammitglieder darauf aufmerksam. Bitte erfragen Sie gegebenenfalls alternative Kommunikationsmöglichkeiten und pflegen Sie bei Bedarf entsprechende Kontaktlisten.

 

 

Internationale Gäste

Was gilt für internationale Studierende? (aktuell seit 18. März)

  • Die Europäische Union hat am 17. März ihre Außengrenzen für 30 Tage geschlossen. Einreise aus nicht EU-Staaten sind somit ohne dringenden Grund nicht möglich. Personen, die aus Risikogebieten eingereist sind, dürfen (gemäß dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März) den Campus 14 Tage lang nicht betreten. Das International Center steht mit allen internationalen Studierenden, die aus ausgewiesenen Risikogebieten stammen und auf dem Campus erwartet werden, in direktem persönlichen Kontakt. Die Betroffenen werden dazu aufgefordert, den Aufenthalt an der Universität erst später anzutreten.

Was gilt für Gäste aus Risikogebieten? (aktuell seit 18. März)

  • Die Europäische Union hat am 17. März ihre Außengrenzen für 30 Tage geschlossen. Einreise aus nicht EU-Staaten sind somit ohne dringenden Grund nicht möglich. Bis auf weiteres dürfen auf dem Campus keine Gäste empfangen werden, die aus einem der ausgewiesenen Risikogebiete anreisen. Dies gilt unabhängig von deren nationaler Herkunft und folgt aus dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März. BUW-Mitglieder, die Besuch aus solchen Regionen erwarten, werden gebeten, die Gäste zu kontaktieren und den Aufenthalt abzusagen. Um die Kommunikation mit internationalen Studierenden kümmert sich das International Center (siehe oben).

 

 

Schutz vor Ansteckung

Durch welche hygienischen Vorsichtsmaßnahmen kann ich mich schützen? (aktuell seit 28. Februar)

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges, gründliches Händewaschen (mind. 30 Sekunden). Mehrmaliges Stoßlüften am Tag verringert die Zahl der Viren im Raum und sorgt für eine höhere Luftfeuchtigkeit, die gut für Mund- und Nasenschleimhäute ist. Es ist empfehlenswert, weitere schützende Gewohnheiten zu entwickeln: So hilft es etwa, Fahrstuhlknöpfe mit dem Handknöchel statt mit der Fingerspitze zu drücken.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte ich im sozialen Umgang beachten?

  • Gemäß dem Appell der Bundeskanzlerin vom 12. März soll, wo immer es möglich ist, auf Sozialkontakte verzichtet werden, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 15. März schränkt das soziale Leben ein. Halten Sie bei Begegnungen im Alltag Abstand zu Ihrem Gegenüber. Vereinbaren Sie, derzeit auf ein Händeschütteln zu verzichten. Vermeiden Sie überfüllte Wartebereiche. Achten Sie auf regelmäßige und ausreichende Handhygiene und auf richtige Husten und Nies-Etikette.

Was soll ich tun, um andere zu schützen?

  • Achten Sie auf die Husten- und Nies-Etikette: von Anwesenden abwenden, nicht in die Hand husten, sondern Mund und Nase bedecken und dabei möglichst in die Armbeuge husten. Entsorgen Sie benutzte Taschentücher schnell.

 

 

Im Verdachtsfall

Welche Symptome treten auf?

  • Bitte informieren Sie sich beim RKI.

Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass ich erkrankt bin?

  • Wo immer sich Verdachtsfälle auf eine Infektion mit dem Coronavirus ergeben, ist unmittelbar das Gesundheitsamt zu informieren. Zusätzlich bittet auch die Hochschulverwaltung um eine entsprechende Information, um schnellstmöglich weitere „Kontaktpersonen“ eruieren zu können. Denn erfahrungsgemäß reagieren derzeit die städtischen Gesundheitsämter aufgrund von Überlastung verzögert. Studierende melden mutmaßliche Infektionen bitte unter: stud-corona{at}uni-wuppertal.de; Bedienstete können die Mailadresse: infodez41{at}uni-wuppertal.de nutzen.

 

 

Weiterführende Informationen

Nordrhein-Westfalen
Bürgertelefon

Deutschland
Robert-Koch-Institut

Bundesgesundheitsministerium

Europa (auf Englisch)
European Center for Disease Prevention and Control

Weltweit (auf Englisch)
Weltgesundheitsorganisation (WHO)


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