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COVID-19/Corona-Virus: Aktuelle Maßnahmen zu Veranstaltungen und Prüfungen

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Die Stadt Wuppertal hat die epidemiebedingten, erst gestern erlassenen Regeln für öffentliche und private Veranstaltungen am heutigen Samstag nochmals deutlich verschärft. Danach dürfen ab kommenden Dienstag 0:00 Uhr keinerlei „unabweisbare öffentliche Veranstaltungen“ mehr stattfinden. Den Wortlaut der Verfügung finden Sie hier.

Auch wenn unklar bleibt, ob Prüfungen der Universität von dieser Definition erfasst werden, hat die Hochschulleitung aus Gründen der Fürsorge soeben beschlossen, sich der für öffentliche Veranstaltungen geltenden Regelung anzuschließen und alle ab Dienstag stattfindenden Prüfungen bis auf weiteres zu verschieben. Für den Montag angesetzte Klausuren mit einer Teilnehmer*innenzahl unter 100 (Erlasslage bis einschließlich Montag) dürfen zwar stattfinden, die Teilnahme wird den Prüflingen jedoch freigestellt. Wer nicht an der Prüfung teilnimmt, dem entstehen keine Nachteile.

Abgesagt werden zudem sämtliche Veranstaltungen an der Universität unter öffentlicher Beteiligung (Tagungen, Vorträge, etc.).

Welche weitergehenden Konsequenzen aus der erneut veränderten Situation zu ziehen sind, berät der Krisenstab der Universität am Montag.

 

Meldung vom 13.03.2020

Mit Erlass vom heutigen Freitag hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 für die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen auf den 20. April 2020 neu festgesetzt. Hintergrund der Regelung ist die verstärkte Ausbreitung des Coronavirus. Das Ende der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 ändert sich nicht.

Die Hochschulen werden ermächtigt, vor dem neu festgesetzten Beginn der Vorlesungszeit „digitale Veranstaltungen und kleinere Präsenzveranstaltungen, bei denen der Teilnehmer*innenkreis rückverfolgbar ist“ durchzuführen.

Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal und Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten NRW, Professor Lambert T. Koch, ist mit der gemeinsam gefundenen Lösung zufrieden. Die Situation sei insgesamt schwierig und die weitere Entwicklung schwer prognostizierbar. „Umso wichtiger ist es, dass die Universitäten und anderen Hochschulen des Landes nunmehr klare Anhaltspunkte für ihre Planung haben.“ Entscheidend sei außerdem, so Professor Koch, dass die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes konstruktiv dazu beitrügen, die Ausbreitung des Coronavirus zu entschleunigen, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu entlasten.

Wie andere Hochschulen des Landes, prüft nun auch die Bergische Universität in den kommenden Tagen intensiv, in welcher Weise und welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Durchführung digitaler Veranstaltungen und kleinerer Präsenzveranstaltungen schon vor dem 20. April 2020 Gebrauch macht.

Fest steht hingegen bereits, dass der allgemeine Hochschulsport der Universität Wuppertal sein Angebot bis zum 23. April komplett aussetzt. Mit Blick auf andere Serviceangebote, wie z.B. die Zentrale Studienberatung, bittet die Hochschulleitung, möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten der jeweiligen Homepage zu entnehmen.

Sonstige Veranstaltungen sowie Prüfungen können bis auf Weiteres stattfinden, soweit sie mit der am heutigen Freitag veröffentlichten „Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal zur Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ vereinbar sind.

Darüber hinaus bittet die Hochschulleitung um Verständnis dafür, dass sich manche mit den neuen behördlichen Regelungen aufkommenden Fragen erst nach und nach beantworten lassen. Da sich die Lage derzeit fast stündlich ändere und die Verantwortlichen, etwa in den lokalen Gesundheitsämtern, an der Belastungsgrenze arbeiteten, müssten alle Beteiligten viel wechselseitiges Verständnis aufbringen.

 

Meldung vom 11.03.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Angehörige der Bergischen Universität,
Sie erhalten an dieser Stelle jeweils anlassbezogen aktualisierte Informationen zum Coronavirus/COVID-19 sowie zu den entsprechenden Schlussfolgerungen für die Bergische Universität. Die Universitätsleitung hat einen Krisenstab gebildet, der unter der Leitung des Rektors die sich verändernde Lage bewertet und entsprechende Empfehlungen/Maßnahmen erarbeitet. 

Fragen und Antworten

Die nachfolgenden Hinweise werden der Situation entsprechend ergänzt.

Maßnahmen und Empfehlungen

Bitte beachten Sie – zu Ihrem eigenen und Ihrer Mitmenschen Schutz vor einer Infektion – aktuell verstärkt allgemeine und besondere Hygiene-Maßnahmen. Hier einige ausgewählte Regeln auf einen Blick:

  • Drehen Sie sich am besten weg, wenn Sie husten oder niesen müssen! Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen sich und anderen Personen.
  • Ein Papiertaschentuch bitte nur einmal benutzen! Entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Halten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase, wenn gerade kein Taschentuch zur Hand ist.
  • Wichtig: Waschen Sie sich nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände.
  • Bitte waschen Sie auch ansonsten mehrfach am Tag gründlich Ihre Hände.

Quelle: WHO, Gesundheitsministerium
Ausführliche Tipps finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html 


Weitere allgemeine Informationen

Sie finden hier eine Linkliste zu den wichtigsten allgemeinen Informationen.

Meldung vom 28. Februar 2020

Coronavirus: Bestätigter Verdachtsfall einer Klausurteilnehmerin an der Bergischen Universität

Heute wurde die Bergische Universität vom Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal darüber informiert, dass sich ein Coronavirus-Verdachtsfall im Kreise der Studierendenschaft der Universität bestätigt hat. Die betroffene Person lebt nicht in Wuppertal und hat sich während der vorlesungsfreien Zeit für eine Klausur* in Wuppertal aufgehalten. Wie auch von der Landesregierung für solche Fälle vorgesehen, werden alle sich daraus ergebenden Schritte zum Schutz direkt Betroffener sowie der sonstigen Mitglieder der Bergischen Universität in engster Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt getroffen.

Mitglieder der Universität, die seit dem mutmaßlichen Infektionszeitpunkt in direktem Kontakt mit der infizierten Person gestanden haben, werden direkt vom Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt, welche weiteren Schritte nötig sind. Darüber hinaus wird die Hochschulleitung in Abstimmung mit der Behörde unmittelbar darüber informieren, wenn weitergehende vorbeugende Maßnahmen zum Schutze der Bediensteten und Studierenden der Bergischen Universität erforderlich sind.

Lambert T. Koch, Rektor & Roland Kischkel, Kanzler                                                            

Kontakt:
Anna Bruns
Persönliche Referentin des Rektors
Telefon 0202/439-5005
E-Mail abruns{at}uni-wuppertal.de

Jasmine Ait-Djoudi
Leiterin der Universitätskommunikation
Telefon 0202/439-5271
E-Mail ait-djoudi{at}uni-wuppertal.de

* Es handelt sich um eine Klausur des Lehrstuhls für Arbeits- und Organisationspsychologie. Geschrieben wurde sie am 17.02. in der Uni-Halle. 

Nachtrag:  Die Studierende war vorsorglich in Quarantäne. Diese endete am Montag, dem 2. März. Bei den möglichen Kontaktpersonen der Studentin sind keine Infektionen festgestellt worden. (Stand: 29.02., 13 Uhr)


Meldung vom 26. Februar 2020

COVID-19/Corona-Virus: Erweiterte Risikogebiete – Maßnahmen und Empfehlungen der Bergischen Universität Wuppertal (BUW)

Anlässlich der weiteren Verbreitung des COVID-19/Corona-Virus weist das Rektorat der Bergischen Universität auf aktualisierte Maßnahmen und Informationen zum Schutz hin. Das Rektorat richtet sich nach den jüngsten Angaben des Robert Koch Institutes (RKI), das nach der chinesischen Provinz Hubei in China, Iran, Norditalien und Südkorea neue Risikogebiete benennt. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen finden Sie hier. Die Risikogebiete können sich in den kommenden Tagen gegebenfalls erweitern.

Informationen für Beschäftigte und Studierende, die seit dem 1. Januar 2020 aus China (Provinz Hubei) und nun aktuell aus den genannten Risikogebieten zurückgekehrt sind oder die engen Kontakt zu Personen aus den genannten Regionen hatten oder haben, finden Sie hier.

Die Universitätsleitung der Bergischen Universität hat zum Schutz ihrer Angehörigen und Gäste Maßnahmen ergriffen und bietet weiterhin Unterstützung an: So sind Dienstreisen in die betroffene chinesische Provinz Hubei bis auf Weiteres aus Gründen der Arbeitgeberfürsorge nicht genehmigungsfähig. Diese Regelung wird auf Dienstreisen in die vom RKI angegebenen Risikogebiete ausgeweitet. Zu bereits gebuchten Reisen finden Sie Informationen in der
Hausmitteilung Nr. 16.

Informieren Sie sich bitte unbedingt tagesaktuell über die jeweiligen Bestimmungen. Für mögliche Rückfragen steht der Betriebsmedizinische Dienst der Universität zur Verfügung. Studierende, die möglicherweise erkrankte Familienmitglieder in den jeweiligen Regionen haben, können sich an die Studienberatung der Bergischen Universität wenden.


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